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8. Juli 2019

Geländer Normen und Vorschriften

Alle frei begehbaren Flächen mit einer möglichen Absturzmöglichkeit müssen mit einer Einrichtung zum Schutz gegen Absturz ausgestattet sein. Als einzige Ausnahme gelten Laderampen und Kai-Anlagen. Ästhetische Aspekte und Denkmalschutz sind zweitrangig. Es gilt als vorrangiges Ziel Personen zu schützen. Durch die Anordnung von Stäben, Gittern und anderen Füllungsvarianten sollen das Übersteigen oder Durchschlüpfen von Personen verhindert werden. Die Nutzer sind so sicher. Die Verantwortung liegt beim Hersteller und Auftraggeber.

Kleiner Balkon mit Beton Bodenplatte, Metallgeländer und Edelstahlhandlauf.
Balkongeländer


So sagt zum Beispiel die Musterbauordnung (MBO)

  • Treppen müssen einen festen und griffsicheren Handlauf haben (§ 34 Abs.6)
  • an freien Seiten von Treppenläufen, Treppenabsätzen und Treppenöffnungen sind zu umwehren oder mit einer Brüstungen zu versehen (§38 Abs. 1)

DIN EN 1991 und DIN 18065

Ergänzend werden Anforderungen an Treppen und Geländer in der DIN EN 1991 (Einwirkungen auf Tragwerke, Eigen-, Nutz- und Windlasten) und in der DIN 18065 ( „Gebäudetreppen“ ) genannt bzw. vorgegeben. Die DIN 18065 ist in allen Bundesländern (außer NRW) als technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführt. Landesbauordnung müssen grundsätzlich eingesehen und die Zulassungen von Befestigungsmitteln beachtet werden.

Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Auch Unfallverhütungsvorschriften (UVV) spielen eine Rolle und müssen beachtet werden.

Wir bieten vor allem für den gewerblichen Bereich Treppen, Stege und Absturzsicherungen aus Stahl an.

Gebot zur Absturzsicherung

Ein Geländer, das die gesetzlichen Normen nicht einhält ist mangelhaft. Das Gebot zur Absturzsicherung ist gesetzlich normiert!

Geländer dürfen nur von Betrieben hergestellt werden, die im Besitz eines entsprechenden EG-Zertifikates über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 und eines Schweißzertifikates sind. In unserem Unternehmen werden Schweißer eingesetzt, die im Besitz einer gültigen Schweißerprüfung für den jeweiligen Anwendungsfall sind.